Gemeinsame Position zur Revision der Vergütung im Einzelfall (KVV Art. 71a-d)

 In Allgemein, News

Die geplante Revision der Krankenversicherungsverordnung (KVV) führe zu Ungleichbehandlung und würde Betroffene in eine Notlage bringen.

Dies halten 21 Gesundheitsorganisationen in ihrer gemeinsamen Position zur Revision der Vergütung im Einzelfall (KVV Art. 71a-d) fest.

Die vom Bundesrat geplante Revision der KVV hätte spürbar negative Folgen. Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen erhielten je länger je weniger den dringend benötigten Zugang zu innovativen Therapien. Sie wären schlicht die grössten Verlierer.

Die Revisionsvorlage enthält keine wesentlichen Änderungen zur effektiven Lösung der Probleme, mit denen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte derzeit bei der Beantragung einer Kostenübernahme im Einzelfall konfrontiert sind.

Die Revision ist in ihrer Gesamtheit zurückzuweisen, weil die Vorschläge die aktuell bestehenden, dringenden Probleme bei der Aufnahme von innovativen Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (SL) noch zementieren, anstatt den Patientenzugang zu verbessern.

Gleichzeitig bieten die unterzeichnenden Organisationen Hand für die gemeinsame Ausarbeitung einer neuen Vorlage.

Lesen Sie hier die vollständige Position in Deutsch und hier in Französisch.