Gesundheitskommission des Nationalrates stellt mit gewichtigem Entscheid die richtigen Weichen
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat sich an ihrer Sitzung vom 27., 28. und 29. August 2025 unter anderem zu den beiden Geschäften
-> Parlamentarische Initiative Hurni «Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz» (20.490)
-> Motion Germann «Erleichterte Zulassung für patentabgelaufene Medikamente» (23.4535)
beraten und zwei gewichtige Entscheide gefällt.
So unterbreitet die Kommission ihrem Rat mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Antrag, die Mo. Germann «Erleichterte Zulassung für patentabgelaufene Medikamente» abzulehnen.
vips Position
Dieser Entscheid ist sehr in unserem Sinne und stimmt uns positiv mit Blick auf die Diskussion im Nationalrat, der das Geschäft im Rahmen der am 8. September 2025 startenden Herbstsession behandelt.
Den Vorstoss sehen wir aus mehreren Gründen kritisch.
Punkt 1 – Eine Abkehr vom Territorialitätsprinzip führt dazu, dass ausländische Infrastrukturen und Leistungserbringer unterstützt werden, während sich unsere eigene Versorgung laufend verschlechtert.
Punkt 2 – Die Motion ist gefährlich, denn sie bietet den Nährboden für einen Parallelimport durch die Hintertür – mit verheerenden Konsequenzen.
Punkt 3 – Der Standort Schweiz wird massiv geschwächt.
Unser Lösungsvorschlag
Zur Sicherung der Versorgung können im Falle von Versorgungsengpässen bereits heute Packungen in ausländischer Aufmachung von der Schweizer Zulassungsinhaberin importiert werden. Dazu kann bei Swissmedic ein Out-of Stock Gesuch gestellt werden.
Unser Appell an Politik und Verwaltung
Die vereinfachte Zulassung ausbauen und den Produktewettbewerb steigern, ohne dabei die Patientensicherheit zu gefährden und den Standort Schweiz zu schwächen.
Umso erfreulicher, dass die Kommission nun hier die richtige Weichenstellung für die weitere Diskussion im Parlament vorgenommen und unserer Warnung vor einer Gefährdung der Versorgungssicherheit und Schwächung des Standortes Schweiz durch die Motion Germann Folge geleistet hat.
Die Kommission hat des Weiteren die Ergebnisse der Vernehmlassung zu ihrem Vorentwurf in Umsetzung der pa. Iv. Hurni «Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz» zur Kenntnis genommen. Angesichts der kritischen Rückmeldungen insbesondere zum Umsetzungsaufwand ist sie auf ihren Eintretensentscheid zurückgekommen und beantragt mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.
vips Position
Die Pharmaindustrie hält sich an den Pharma-Kooperations-Kodex, welcher die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und Fachpersonen im Kontext von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln regelt. Die Unternehmen legen dementsprechend jedes Jahr die geldwerten Leistungen an Fachpersonen und Organisationen im Gesundheitswesen offen. Zudem verweisen wir auf die Richtlinien der SAMW-Richtlinien «Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie». Einer staatlichen Vorschrift bedarf es dafür nicht; sie wäre im HMG weder gesundheitspolizeilich gerechtfertigt noch angemessen und kreiert hohen administrativen Aufwand, ohne einen Mehrwert zu generieren. Art.55 und 56 HMG sowie die entsprechende Verordnung (Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich) regeln bereits heute genau, was zulässig ist.


