Richtungsweisender Entscheid der ständerätlichen Gesundheitskommission zum zweiten Kostendämpfungspaket

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Nach der Beratung des Geschäfts in der SGK-N am 20. / 21. August 2026 hat sich nun auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) über das zweite Kostendämpfungspaket (22.062) gebeugt.

Richtungsweisender Entscheid

Die Kommission hat sich zu den Verordnungsentwürfen konsultieren lassen, mit denen die Mengenrabatte für umsatzstarke Medikamente und weitere Massnahmen des zweiten Kostendämpfungspakets umgesetzt werden sollen.

Sie empfiehlt dem Bundesrat einstimmig, mit der Verabschiedung der Verordnungsänderungen abzuwarten, bis die Ergebnisse der Arbeitsgruppe «Lifesciences-Standort» vorliegen. Diese Arbeitsgruppe wurde Anfang Jahr von Bundespräsident Parmelin und Bundesrätin Baume-Schneider einberufen, ihr Bericht wird Ende 2026 erwartet.

Gestützt auf diese Ergebnisse und die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung sollen die Verordnungsentwürfe überprüft und überarbeitet werden. Die pharmazeutische Industrie und die Versicherer sollen dabei einbezogen werden.

Die Gesundheitskommissionen von National- und Ständerat stellen sich gegen eine vorschnelle Umsetzung der KVV-Revision

Wie bereits ihre Schwesterkommission stellt auch die SGK-S fest, dass der veränderte internationale Kontext berücksichtigt werden muss. Sie ortet aber keinen grundlegenden Überarbeitungsbedarf. Das vom Parlament beschlossene zweite Kostendämpfungspaket bilde weiterhin den Rahmen.

Die Überarbeitung solle vielmehr darauf abzielen, den Zugang zu neuen innovativen Arzneimitteln auch künftig zu gewährleisten und gleichzeitig die Prämienzahlenden möglichst nicht zusätzlich zu belasten.

Bei Generika und anderen kostengünstigen Medikamenten schätzt die SGK-S die Lage anders ein. Sie machen einen bedeutsamen Teil der gehandelten Medikamente aus und sind von Versorgungsengpässen bedroht.

Deshalb sollen die Arbeiten zur Umsetzung der differenzierten WZW-Prüfung, die auf diese Medikamente zielt, vorangetrieben werden.

Zu Beginn ihrer Beratung hat die SGK-S Vertretungen der Kantone, der Versicherer, der pharmazeutischen Industrie, der Leistungserbringer sowie der Patientinnen und Patienten und auch den Preisüberwacher angehört. Sie erwartet, dass ihr die überarbeiteten Verordnungsentwürfe erneut vorgelegt werden.

Unsere Einordnung 

Wie bereits ihre Schwesterkommission hat hier auch die SGK-S Weitsicht bewiesen und vernünftig entschieden.

Ihre Entscheide entsprechen unseren Forderungen weitgehend.

Nun ist der Bundesrat gefordert, die klaren Empfehlungen der Kommissionen aufzunehmen und die Vorlage unter Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen grundlegend zu überarbeiten.

Die beiden Kommissionen geben unseren eingebrachten Bedenken recht, dass eine vorschnelle Umsetzung des KDP2 schädlich für Patienten, Pharmastandort und Gesellschaft wäre. Diesen Rückenwind werden wir nun gezielt nutzen, um unsere Forderungen weiter mit Nachdruck voranzubringen.

Mit dem Ziel, dass Innovationen auch künftig in der Schweiz zugänglich und gleichzeitig patentabgelaufene Produkte verfügbar bleiben.

Nur so können wir eine nachhaltige Versorgung mit Arzneimitteln und einen wettbewerbsfähigen Standort sicherstellen!