Vernehmlassung KVV- / KLV-Revision – vips Stellungnahme
Die vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrates erfordern eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).
Wir weisen die Revisionsvorlage des Bundesrates zur KVV und KLV in ihrer Gesamtheit zurück.
Die Vernehmlassung wurde am 3. Juni 2022 eröffnet und dauert bis zum heutigen Tag, dem 30. September 2022. Die geänderten Verordnungen sollen im ersten Halbjahr 2023 in Kraft treten.
Hier einige unserer zentralen Punkte in der Übersicht.
- Wir weisen die Revision in ihrer Gesamtheit zurück, weil die Vorschläge die aktuell bestehenden, dringenden Probleme bei der Aufnahme von innovativen Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (SL) noch zementieren, anstatt den Patientenzugang zu verbessern.
- Die vom Bundesrat geplanten Verordnungsänderungen sind ein Innovationskiller für die Schweiz!
- Die Bevölkerung hat Anspruch auf einen rechtsgleichen und unbürokratischen Zugang zu Arzneimitteln. In der Realität zeigt sich, dass dieser Zugang in der Schweiz unbefriedigend ist.
- Die vorliegende Revision verschärft die Problematik des Patientenzugangs und unterläuft die Versorgungsicherheit.
- Die optimale Versorgung der Patienten darf nicht einer simplifizierten „Kostengünstigkeit“ zum Opfer fallen.
- Die Revision steht nicht im Einklang mit den jüngst erfolgten Beschlüssen des Parlaments und ist mit den laufenden Kostendämpfungspaketen auf Gesetzesstufe nicht koordiniert.
- Die reklamierten Kosteneinsparungen werden nicht weiter qualifiziert oder quantifiziert. Wir fordern deshalb eine vorgängige Folgekostenanalyse (Gesundheitskosten und Volkswirtschaftskosten).
Lesen Sie hier die Gefahren der Revision auf einen Blick und hier unsere umfassende Stellungnahme zur Revisionsvorlage des Bundesrates.